Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
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Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (nachfolgend Wirtschaftsakademie)
ist verbindlich und hat schriftlich (per Brief, Telefax, eingescannter
Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten
Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14
Tage vor Beginn der Veranstaltung der Wirtschaftsakademie zu erfolgen.
Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt
werden. Die Wirtschaftsakademie differenziert zwischen „offenen
Veranstaltungen“, die sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer
richten, und „Unternehmensveranstaltungen“, die von einem Unternehmen
beauftragt und von der Wirtschaftsakademie nur für dieses Unternehmen
durchgeführt werden. Erfolgt bei „offenen Veranstaltungen“ die Anmeldung durch
ein Unternehmen, eine Behörde o. Ä., können Teilnehmer und Vertragspartner
voneinander abweichen.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt. Die Wirtschaftsakademie bestätigt den Eingang der Anmeldung.
Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
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Zahlungsbedingungen
2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang, der
grundsätzlich per E-Mail erfolgt, fällig und ist unmittelbar nach Erhalt der
Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf das
in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen.
2.2 Soweit bei Veranstaltungen der höheren Berufsbildung oder
Studiengängen der DHSH eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die
entsprechenden Raten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privatzahlern kann
statt der einzelnen Rechnungsstellungen auch ein Zahlungsplan mit allen
Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt werden.
2.3 Bei Online-Veranstaltungen zum Selbstlernen (nur
Online-Anmeldung möglich) ist eine Sofortzahlung bei der Anmeldung notwendig; ansonsten
erfolgt keine Bereitstellung der Zugangsdaten.
2.4 Bei allen anderen Veranstaltungen ist der vollständige
Veranstaltungspreis spätestens eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen
(Geldeingang bei der Wirtschaftsakademie); bei späteren Anmeldungen ist eine
Sofortzahlung analog Ziffer 2.3 erforderlich. Dies gilt nicht bei
Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten oder
Körperschaften und Unternehmensveranstaltungen. Die Wirtschaftsakademie ist
berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu
verweigern.
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Leistungsumfang
3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme
an der Veranstaltung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur oder
Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen
Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.
3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer
etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises
nicht in Betracht.
3.3 Die Wirtschaftsakademie behält sich vor, den Inhalt der
Veranstaltung - im Interesse der Teilnehmer - den Erfordernissen der Praxis
bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit nicht
für den Vertragspartner unzumutbar. Die Wirtschaftsakademie wird über etwaige
Anpassungen frühzeitig - soweit möglich - informieren.
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Rücktritt und Kündigung
4.1 Der Vertragspartner kann nicht vom Vertrag zurücktreten
es sei denn, er ist gesetzlich zum Rücktritt berechtigt.
4.2 Bei Veranstaltungen, die nur zeitweise vom Teilnehmer
besucht werden, ist der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Preises
verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.
4.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, der
Wirtschaftsakademie einen Ersatzvertragspartner zu benennen, der berechtigt
ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Vertragspartners mit der
Wirtschaftsakademie einzutreten. Der Eintritt des Ersatzvertragspartners hat
durch schriftliche Mitteilung sowohl durch den Erst- als auch durch den Ersatzvertragspartner
gegenüber der Wirtschaftsakademie zu erfolgen. Für den Eintritt eines Ersatzvertragspartners
berechnet die Wirtschaftsakademie dem Erstvertragspartner eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00. Ab Eintritt des Ersatzvertragspartners
in das Vertragsverhältnis mit der Wirtschaftsakademie schuldet der Ersatzvertragspartner
die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Vergütung. Ein Rückforderungsanspruch
des Erstvertragspartners gegenüber der Wirtschaftsakademie wegen vom Erstvertragspartner
bereits gezahlter Vergütung besteht nicht. Etwaige Rückzahlungen sind im
Verhältnis von Erst- zu Ersatzvertragspartner zu vereinbaren.
4.4 Bei Veranstaltungen der höheren Berufsbildung und
Studiengängen der DHSH kann der Vertragspartner erstmals zum Ende der ersten 6
Veranstaltungsmonate schriftlich kündigen. Die Kündigung ist unter Einhaltung
einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Monate ab Veranstaltungsbeginn
zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der
Wirtschaftsakademie. Nach Ablauf der ersten 6 Veranstaltungsmonate kann der
Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Ende der
nächsten 6 Monate kündigen.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt in
allen Fällen unberührt.
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Änderungsvorbehalt
5.1 Die Wirtschaftsakademie ist bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht von der Wirtschaftsakademie zu
vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei
offenen Veranstaltungen - Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt,
Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Vertragspartner
werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden
umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird,
erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten
Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durchführung der
Veranstaltung ist für den Vertragspartner unzumutbar oder im Hinblick auf das
Veranstaltungsziel wertlos.
5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist die
Wirtschaftsakademie berechtigt, bei Vorliegen eines von der Wirtschaftsakademie
nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu
ändern, soweit dies dem Vertragspartner rechtzeitig, d. h. spätestens 1
Woche vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt wird. Der Vertragspartner ist in
diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich
ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der
Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue
Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.
5.3 Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, bei Änderungen
der rechtlichen Bestimmungen zur Unterrichtsdurchführung, die Art des
Unterrichtes (z. B. Online-Unterricht bei Verbot von Präsenzunterricht) oder
bei Veranstaltungen, die länger als 1 Monat dauern, die Durchführungszeiten zu
verändern. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich daraus nicht.
5.4 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten.
Ein Wechsel von Dozenten wird vorbehalten.
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Haftung
Die Wirtschaftsakademie haftet auf Schadensersatz, gleich
aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer
Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache
Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische
vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen der Wirtschaftsakademie
sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außerhalb der engen Grenzen der
urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche
Einwilligung der Wirtschaftsakademie vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben
werden.
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Datenschutz
Die Wirtschaftsakademie speichert die personenbezogenen
Daten aller Vertragspartner/Teilnehmer in maschinenlesbarer Form im Rahmen der
Abwicklung des mit dem Vertragspartner bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Vertragspartner/Teilnehmer
nimmt Förderungen in Anspruch und der Fördermittelgeber hat den Datenaustausch
in seinen Förderbestimmungen festgelegt oder die Wirtschaftsakademie arbeitet
bei der Veranstaltungsdurchführung mit einem Partner zusammen, der persönliche
Daten für die ordnungsgemäße Durchführung benötigt.. Der Vertragspartner/Teilnehmer
kann jederzeit gegenüber der Wirtschaftsakademie der Nutzung seiner Daten für
Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Näheres kann
unserer Datenschutzerklärung unter www.wak-sh.de/datenschutz/ entnommen werden.
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Dokumentation
Während der Durchführung der Veranstaltung ist jeder
Teilnehmer für die korrekte Dokumentation seiner Anwesenheit auf den
entsprechenden Formularen oder Online-Anwendungen verantwortlich. Folgen aus
fehlerhaften Angaben, besonders bei öffentlicher Förderung seiner Teilnahme,
trägt der Teilnehmer, ggf. hat er die Wirtschaftsakademie von Forderungen freizustellen.
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Geltungsbereich
10.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend
für sämtliche Verträge mit Vertragspartnern/Teilnehmern für Veranstaltungen der
Wirtschaftsakademie, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die
jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit
nicht, als sie Regelungen in Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der
Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen Richtlinien/Vorgaben
entgegenstehen.
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Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn die Wirtschaftsakademie
ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Wirtschaftsakademie
den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners
vorbehaltlos ausführt.
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Gerichtsstand/Streitbeilegung
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für
alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Vertragspartner
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat.
12.2 An Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht
verpflichtet.