AGB WAK

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH

1            Vertragsabschluss bei Veranstaltungen

1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (nachfolgend Wirtschaftsakademie) ist verbindlich und hat schriftlich (per Brief, Telefax, eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung der Wirtschaftsakademie zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt werden. Die Wirtschaftsakademie differenziert zwischen „offenen Veranstaltungen“, die sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer richten, und „Unternehmensveranstaltungen“, die von einem Unternehmen beauftragt und von der Wirtschaftsakademie nur für dieses Unternehmen durchgeführt werden. Erfolgt bei „offenen Veranstaltungen“ die Anmeldung durch ein Unternehmen, eine Behörde o. Ä., können Teilnehmer und Vertragspartner voneinander abweichen.

1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Wirtschaftsakademie bestätigt den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

2            Zahlungsbedingungen

2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang, der grundsätzlich per E-Mail erfolgt, fällig und ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen.

2.2 Soweit bei Veranstaltungen der höheren Berufsbildung oder Studiengängen der DHSH eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die entsprechenden Raten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privatzahlern kann statt der einzelnen Rechnungsstellungen auch ein Zahlungsplan mit allen Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt werden.

2.3 Bei Online-Veranstaltungen zum Selbstlernen (nur Online-Anmeldung möglich) ist eine Sofortzahlung bei der Anmeldung notwendig; ansonsten erfolgt keine Bereitstellung der Zugangsdaten.

2.4 Bei allen anderen Veranstaltungen ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei der Wirtschaftsakademie); bei späteren Anmeldungen ist eine Sofortzahlung analog Ziffer 2.3 erforderlich. Dies gilt nicht bei Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten oder Körperschaften und Unternehmensveranstaltungen. Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern.

3            Leistungsumfang

3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.

3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.

3.3 Die Wirtschaftsakademie behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung - im Interesse der Teilnehmer - den Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit nicht für den Vertragspartner unzumutbar. Die Wirtschaftsakademie wird über etwaige Anpassungen frühzeitig - soweit möglich - informieren.

4            Rücktritt und Kündigung

4.1 Der Vertragspartner kann nicht vom Vertrag zurücktreten es sei denn, er ist gesetzlich zum Rücktritt berechtigt.

4.2 Bei Veranstaltungen, die nur zeitweise vom Teilnehmer besucht werden, ist der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.

4.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, der Wirtschaftsakademie einen Ersatzvertragspartner zu benennen, der berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Vertragspartners mit der Wirtschaftsakademie einzutreten. Der Eintritt des Ersatzvertragspartners hat durch schriftliche Mitteilung sowohl durch den Erst- als auch durch den Ersatzvertragspartner gegenüber der Wirtschaftsakademie zu erfolgen. Für den Eintritt eines Ersatzvertragspartners berechnet die Wirtschaftsakademie dem Erstvertragspartner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00. Ab Eintritt des Ersatzvertragspartners in das Vertragsverhältnis mit der Wirtschaftsakademie schuldet der Ersatzvertragspartner die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Vergütung. Ein Rückforderungsanspruch des Erstvertragspartners gegenüber der Wirtschaftsakademie wegen vom Erstvertragspartner bereits gezahlter Vergütung besteht nicht. Etwaige Rückzahlungen sind im Verhältnis von Erst- zu Ersatzvertragspartner zu vereinbaren.

4.4 Bei Veranstaltungen der höheren Berufsbildung und Studiengängen der DHSH kann der Vertragspartner erstmals zum Ende der ersten 6 Veranstaltungsmonate schriftlich kündigen. Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Monate ab Veranstaltungsbeginn zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der Wirtschaftsakademie. Nach Ablauf der ersten 6 Veranstaltungsmonate kann der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Ende der nächsten 6 Monate kündigen.

4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in
allen Fällen unberührt.

5            Änderungsvorbehalt

5.1 Die Wirtschaftsakademie ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht von der Wirtschaftsakademie zu vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei
offenen Veranstaltungen - Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Vertragspartner werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird, erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durchführung der Veranstaltung ist für den Vertragspartner unzumutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel wertlos.

5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist die Wirtschaftsakademie berechtigt, bei Vorliegen eines von der Wirtschaftsakademie nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern, soweit dies dem Vertragspartner rechtzeitig, d. h. spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt wird. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.

5.3 Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, bei Änderungen der rechtlichen Bestimmungen zur Unterrichtsdurchführung, die Art des Unterrichtes (z. B. Online-Unterricht bei Verbot von Präsenzunterricht) oder bei Veranstaltungen, die länger als 1 Monat dauern, die Durchführungszeiten zu verändern. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich daraus nicht.

5.4 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten. Ein Wechsel von Dozenten wird vorbehalten.

6            Haftung

Die Wirtschaftsakademie haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

7            Urheberrecht

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen der Wirtschaftsakademie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außerhalb der engen Grenzen der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung der Wirtschaftsakademie vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden.

8            Datenschutz

Die Wirtschaftsakademie speichert die personenbezogenen Daten aller Vertragspartner/Teilnehmer in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Vertragspartner bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Vertragspartner/Teilnehmer nimmt Förderungen in Anspruch und der Fördermittelgeber hat den Datenaustausch in seinen Förderbestimmungen festgelegt oder die Wirtschaftsakademie arbeitet bei der Veranstaltungsdurchführung mit einem Partner zusammen, der persönliche Daten für die ordnungsgemäße Durchführung benötigt.. Der Vertragspartner/Teilnehmer kann jederzeit gegenüber der Wirtschaftsakademie der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Näheres kann unserer Datenschutzerklärung unter www.wak-sh.de/datenschutz/ entnommen werden.

9            Dokumentation

Während der Durchführung der Veranstaltung ist jeder Teilnehmer für die korrekte Dokumentation seiner Anwesenheit auf den entsprechenden Formularen oder Online-Anwendungen verantwortlich. Folgen aus fehlerhaften Angaben, besonders bei öffentlicher Förderung seiner Teilnahme, trägt der Teilnehmer, ggf. hat er die Wirtschaftsakademie von Forderungen freizustellen.

10          Geltungsbereich

10.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit Vertragspartnern/Teilnehmern für Veranstaltungen der Wirtschaftsakademie, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.

10.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als sie Regelungen in Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen Richtlinien/Vorgaben entgegenstehen.

11          Abweichungen/Ergänzungen

Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn die Wirtschaftsakademie ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Wirtschaftsakademie den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.

12          Gerichtsstand/Streitbeilegung

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

12.2 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.