Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
1 Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (nachfolgend "Wirtschaftsakademie") stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Sie ist schriftlich (per Brief, Telefax, eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist abzugeben. Ist keine Frist genannt, muss die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Wirtschaftsakademie eingehen. Verspätete Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Die Wirtschaftsakademie differenziert zwischen "offenen Veranstaltungen", die sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer richten, und "Unternehmensveranstaltungen", die im Auftrag eines bestimmten Unternehmens ausschließlich für dieses durchgeführt werden. Bei offenen Veranstaltungen kann der Anmeldende (z.B. Unternehmen, Behörde) vom tatsächlichen Teilnehmer abweichen.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Wirtschaftsakademie bestätigt den Eingang der Anmeldung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die schriftliche Anmeldebestätigung (E-Mail ausreichend), mit der der Vertrag zustande kommt, wird in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Anmeldung versandt. Mit dem Zugang dieser Bestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zustande.
2 Zahlungsbedingungen
2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Zugang der Rechnung, die in der Regel per E-Mail übermittelt wird, sofort fällig. Die Zahlung hat unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu erfolgen.
2.2 Soweit für Veranstaltungen der höheren Berufsbildung oder Studiengängen der Wirtschafsakademie eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die einzelnen Raten jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privatzahlern kann anstelle mehrerer Einzelrechnungen ein Zahlungsplan mit den jeweiligen Fälligkeitsterminen zur Verfügung gestellt werden.
2.3 Bei Online-Veranstaltungen zum Selbstlernen (nur Online-Anmeldung möglich) ist der Veranstaltungspreis sofort bei der Anmeldung zu entrichten. Ohne erfolgte Zahlung erfolgt keine Bereitstellung der Zugangsdaten.
2.4 Bei allen anderen Veranstaltungen ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen; maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Wirtschaftsakademie. Bei Anmeldungen, die später erfolgen, ist der Veranstaltungspreis sofort fällig und nach Maßgabe von Ziffer 2.3 zu entrichten. . Diese Regelungen gelten nicht bei Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten oder Körperschaften sowie für Unternehmensveranstaltungen. Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern.
3 Leistungsumfang
3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst ausschließlich die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Weitere Leistungen - insbesondere Fachliteratur, Arbeitsmaterialien oder Prüfungsgebühren sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich angegeben ist.
3.2 Ein bestimmter Lernerfolg oder das Bestehen einer Prüfung wird nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung sind Minderung, Rücktritt oder Rückforderung des Veranstaltungspreises ausgeschlossen.
3.3 Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, Inhalte, Abläufe oder Methoden der Veranstaltung im Interesse der Teilnehmer an aktuelle fachliche Anforderungen sowie den Stand der didaktischpädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Über wesentliche Anpassungen informiert die Wirtschaftsakademie rechtzeitig, sofern dies möglich ist.
4 Rücktritt und Kündigung
4.1 Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht nicht. Der Vertragspartner kann nur zurücktreten, soweit ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2 Eine nur teilweise Teilnahme oder eine Nichtteilnahme des Teilnehmers lässt die Vergütungspflicht unberührt. Ein Anspruch auf (Teil-)Erstattung oder Nachlass besteht nicht, soweit die Wirtschaftsakademie die Leistung ordnungsgemäß anbietet oder erbracht hat.
4.3 Der Vertragspartner kann der Wirtschaftsakademie einen Ersatzvertragspartner benennen, der in das bestehende Vertragsverhältnis eintritt. Der setzt voraus, dass sowohl der ursprüngliche als auch der Ersatzvertragspartner der Wirtschaftsakademie den Eintritt schriftlich mitteilen und die Wirtschaftsakademie dem Eintritt nicht aus wichtigem Grund widerspricht. Für die Bearbeitung des Eintritts stellt die Wirtschaftsakademie dem ursprünglichen Vertragspartner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 in Rechnung. Mit dem Eintritt schuldet der Ersatzvertragspartner die ab diesem Zeitpunkt noch offenen Vergütungen. Ein Anspruch des ursprünglichen Vertragspartners auf Rückzahlung bereits geleisteter Vergütungen gegen die Wirtschaftsakademie besteht nicht. Erstattungen sind ausschließlich im Verhältnis zwischen ursprünglichem und Ersatzvertragspartner zu regeln.
4.4 Bei Veranstaltungen der höheren Berufsbildung und Studiengängen der Wirtschaftsakademie kann der Vertragspartner den Vertrag erstmals zum Ende der ersten sechs Veranstaltungsmonate kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende dieses Zeitraums schriftlich zu erklären; maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der Wirtschaftsakademie. Nach Ablauf der ersten sechs Veranstaltungsmonate kann der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende jeweils weiterer sechs Monate kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt die Vergütungspflicht vollumfänglich bestehen.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5 Verbraucherwiderruf
5.1 Verbraucher haben beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Fernabsatzvertrag liegt u. a. vor, wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird. Über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt die Wirtschaftsakademie im Folgenden:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, Hans-Detlev-Prien-Straße 10, 24106 Kiel,
Telefon: 0431 3016-0, E-Mail: kundenberatung@wak-sh.de,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Internet unter https://www.wak-sh.de/formularwiderrufverfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben und wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben. Sie stimmen zu, dass wir auch vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistungen beginnen dürfen.
5.2 Über das Muster-Widerrufsformular belehrt die Wirtschaftsakademie nach den gesetzlichen Regelungen wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, Hans-Detlev-Prien-Straße 10, 24106 Kiel, E-Mail: kundenberatung@wak-sh.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
- Ende des Muster-Widerrufsformulars -
6 Absage- und Änderungsvorbehalt
6.1 Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, eine Veranstaltung oder Teile davon aus wichtigem, von der Wirtschaftsakademie nicht zu vertretendem Grund abzusagen; ein solcher Grund liegt insbesondere vor in Fällen
- der unerwarteten, von der Wirtschaftsakademie nicht zu vertretenden Verhinderung eines Dozenten, oder
- der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl.
Die Vertragspartner werden unverzüglich informiert.
Geleistete Vergütungen werden in diesem Fall erstattet; bei teilweiser Absage erfolgt die Erstattung anteilig entsprechend dem ausgefallenen Teil der Veranstaltung, es sei denn, die verbleibende Durchführung ist für den Vertragspartner unzumutbar oder verfehlt das Veranstaltungsziel.
6.2 Die Wirtschaftsakademie kann Beginn, einzelne Termine oder den Veranstaltungsort einer Veranstaltung aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretenden, Grund ändern, vorausgesetzt, der Vertragspartner wird spätestens eine Woche vor dem ursprünglich geplanten Beginn über die Änderung informiert. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung wesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.
6.3 Ändern sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben zur Unterrichts- oder Veranstaltungsdurchführung, ist die Wirtschaftsakademie berechtigt, die Art der Durchführung anzupassen (z. B. Umstellung auf Online-Unterricht bei Verbot von Präsenzveranstaltungen). Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als einem Monat ist die Wirtschaftsakademie ferner berechtigt, aus wichtigem Grund die Durchführungszeiten anzupassen. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich daraus nicht, sofern die Änderung dem Vertragspartner zumutbar bleibt.
6.4 Ein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht. Die Wirtschaftsakademie kann Dozenten wechseln, soweit dadurch der Gesamtcharakter und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
7 Haftung
Die Wirtschaftsakademie haftet unbeschränkt für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Wirtschaftsakademie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8 Urheberrecht
Alle von der Wirtschaftsakademie zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen, Skripte, Präsentationen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen außerhalb der durch das Urheberrecht ausdrücklich erlaubten Nutzung nicht, auch nicht auszugsweise, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Wirtschaftsakademie vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder Dritten zugänglich gemacht werden.
9 Datenschutz
Die Wirtschaftsakademie verarbeitet die personenbezogenen Daten aller Vertragspartner/Teilnehmer ausschließlich zur Abwicklung des mit dem Vertragspartner bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn der Vertragspartner/Teilnehmer Förderungen in Anspruch nimmt und der Fördermittelgeber die Datenübermittlung in den Förderbestimmungen vorsieht, oder die Wirtschaftsakademie zur Durchführung der Veranstaltung mit Partnern zusammenarbeitet, die personenbezogene Daten für die ordnungsgemäße Durchführung benötigen. Der Vertragspartner/Teilnehmer kann jederzeit der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Wirtschaftsakademie unter www.wak-sh.de/datenschutz verfügbar.
10 Dokumentation
Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung selbst dafür verantwortlich, seine Anwesenheit korrekt auf den bereitgestellten Formularen oder Online-Systemen zu dokumentieren. Entstehen der Wirtschaftsakademie oder Dritten aufgrund fehlerhafter Angaben des Teilnehmers Schäden oder Forderungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer öffentlichen Förderung der Teilnahme, trägt der Teilnehmer die Verantwortung und stellt die Wirtschaftsakademie auf Verlangen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
11 Geltungsbereich
11.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ergänzend für sämtliche Verträge zwischen der Wirtschaftsakademie und ihren Vertragspartnern/Teilnehmern über Veranstaltungen, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen der jeweiligen Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.
11.2 Soweit die Bestimmungen dieser AGB Regelungen in Zuwendungsbescheiden, der Verdingungsordnung oder sonstigen öffentlichen Richtlinien und Vorgaben entgegenstehen, finden diese AGB keine Anwendung.
12 Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn die Wirtschaftsakademie ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Wirtschaftsakademie den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.
13 Gerichtsstand/Streitbeilegung
13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
13.2 Die Wirtschaftsakademie nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.