AGB Stand: 01.05.2024, 1/1
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
1 Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Wirtschaftsakademie Schleswig-
Holstein GmbH (nachfolgend Wirtschaftsakademie) ist verbindlich und hat schriftlich (per
Brief, Telefax, eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsun-
terlagen genannten Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens
14 Tage vor Beginn der Veranstaltung der Wirtschaftsakademie zu erfolgen. Verspätete An-
meldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt werden. Die Wirtschaftsaka-
demie differenziert zwischen „offenen Veranstaltungen“, die sich an eine Vielzahl unter-
schiedlicher Teilnehmer richten, und „Unternehmensveranstaltungen“, die von einem Unter-
nehmen beauftragt und von der Wirtschaftsakademie nur für dieses Unternehmen durchge-
führt werden. Erfolgt bei „offenen Veranstaltungen“ die Anmeldung durch ein Unternehmen,
eine Behörde o. Ä., können Teilnehmer und Vertragspartner voneinander abweichen.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Wirtschafts-
akademie bestätigt den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung
kommt der Vertrag zustande.
2 Zahlungsbedingungen
2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang, der grundsätzlich per E-Mail erfolgt,
fällig und ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstal-
tungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezah-
len.
2.2 Soweit bei Veranstaltungen der höheren Berufsbildung oder Studiengängen der DHSH
eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die entsprechenden Raten gesondert in Rech-
nung gestellt. Bei Privatzahlern kann statt der einzelnen Rechnungsstellungen auch ein Zah-
lungsplan mit allen Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt werden.
2.3 Bei Online-Veranstaltungen zum Selbstlernen (nur Online-Anmeldung möglich) ist eine
Sofortzahlung bei der Anmeldung notwendig; ansonsten erfolgt keine Bereitstellung der Zu-
gangsdaten.
2.4 Bei allen anderen Veranstaltungen ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens eine
Woche vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei der Wirtschaftsakade-
mie); bei späteren Anmeldungen ist eine Sofortzahlung analog Ziffer 2.3 erforderlich. Dies
gilt nicht bei Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten oder Körper-
schaften und Unternehmensveranstaltungen. Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, die Teil-
nahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern.
3 Leistungsumfang
3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung. Weitere
Kosten (z. B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies
in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.
3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung
kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.
3.3 Die Wirtschaftsakademie behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung - im Interesse der
Teilnehmer - den Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Ent-
wicklung anzupassen, soweit nicht für den Vertragspartner unzumutbar. Die Wirtschaftsaka-
demie wird über etwaige Anpassungen frühzeitig - soweit möglich - informieren.
4 Rücktritt und Kündigung
4.1 Der Vertragspartner kann nicht vom Vertrag zurücktreten es sei denn, er ist gesetzlich
zum Rücktritt berechtigt.
4.2 Bei Veranstaltungen, die nur zeitweise vom Teilnehmer besucht werden, ist der Vertrags-
partner zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Be-
tracht.
4.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, der Wirtschaftsakademie einen Ersatzvertragspartner
zu benennen, der berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Vertragspartners
mit der Wirtschaftsakademie einzutreten. Der Eintritt des Ersatzvertragspartners hat durch
schriftliche Mitteilung sowohl durch den Erst- als auch durch den Ersatzvertragspartner ge-
genüber der Wirtschaftsakademie zu erfolgen. Für den Eintritt eines Ersatzvertragspartners
berechnet die Wirtschaftsakademie dem Erstvertragspartner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von EUR 50,00. Ab Eintritt des Ersatzvertragspartners in das Vertragsverhältnis mit der Wirt-
schaftsakademie schuldet der Ersatzvertragspartner die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende
Vergütung. Ein Rückforderungsanspruch des Erstvertragspartners gegenüber der Wirtschafts-
akademie wegen vom Erstvertragspartner bereits gezahlter Vergütung besteht nicht. Etwaige
Rückzahlungen sind im Verhältnis von Erst- zu Ersatzvertragspartner zu vereinbaren.
4.4 Bei Veranstaltungen der höheren Berufsbildung und Studiengängen der DHSH kann der
Vertragspartner erstmals zum Ende der ersten 6 Veranstaltungsmonate schriftlich kündigen.
Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Monate
ab Veranstaltungsbeginn zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung
bei der Wirtschaftsakademie. Nach Ablauf der ersten 6 Veranstaltungsmonate kann der Ver-
tragspartner den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Ende der nächsten 6 Mo-
nate kündigen.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in
allen Fällen unberührt.
5 Änderungsvorbehalt
5.1 Die Wirtschaftsakademie ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei
nicht von der Wirtschaftsakademie zu vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei
offenen Veranstaltungen - Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt, Veranstal-
tungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Vertragspartner werden hierüber un-
verzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden umgehend erstattet. Soweit
eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird, erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Ver-
gütung entsprechend des abgesagten Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durch-
führung der Veranstaltung ist für den Vertragspartner unzumutbar oder im Hinblick auf das
Veranstaltungsziel wertlos.
5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist die Wirtschaftsakademie berechtigt, bei
Vorliegen eines von der Wirtschaftsakademie nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit
und Ort der Veranstaltung zu ändern, soweit dies dem Vertragspartner rechtzeitig, d. h. spä-
testens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt wird. Der Vertragspartner ist in diesem
Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentli-
che Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als
zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten Veranstal-
tungsort entfernt ist.
5.3 Die Wirtschaftsakademie ist berechtigt, bei Änderungen der rechtlichen Bestimmungen
zur Unterrichtsdurchführung, die Art des Unterrichtes (z. B. Online-Unterricht bei Verbot von
Präsenzunterricht) oder bei Veranstaltungen, die länger als 1 Monat dauern, die Durchfüh-
rungszeiten zu verändern. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich daraus nicht.
5.4 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten. Ein Wechsel von Dozenten
wird vorbehalten.
6 Haftung
Die Wirtschaftsakademie haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende
Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden.
Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsge-
mäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsge-
setz.
7 Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen der Wirtschaftsakademie sind urheberrechtlich geschützt
und dürfen außerhalb der engen Grenzen der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht -
auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung der Wirtschaftsakademie vervielfäl-
tigt oder öffentlich wiedergegeben werden.
8 Datenschutz
Die Wirtschaftsakademie speichert die personenbezogenen Daten aller Vertragspartner/Teil-
nehmer in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Vertragspartner
bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei
denn, der Vertragspartner/Teilnehmer nimmt Förderungen in Anspruch und der Fördermittel-
geber hat den Datenaustausch in seinen Förderbestimmungen festgelegt oder die Wirtschafts-
akademie arbeitet bei der Veranstaltungsdurchführung mit einem Partner zusammen, der per-
sönliche Daten für die ordnungsgemäße Durchführung benötigt.. Der Vertragspartner/Teil-
nehmer kann jederzeit gegenüber der Wirtschaftsakademie der Nutzung seiner Daten für
Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Näheres kann unserer Da-
tenschutzerklärung unter www.wak-sh.de/datenschutz/ entnommen werden.
9 Dokumentation
Während der Durchführung der Veranstaltung ist jeder Teilnehmer für die korrekte Doku-
mentation seiner Anwesenheit auf den entsprechenden Formularen oder Online-Anwendun-
gen verantwortlich. Folgen aus fehlerhaften Angaben, besonders bei öffentlicher Förderung
seiner Teilnahme, trägt der Teilnehmer, ggf. hat er die Wirtschaftsakademie von Forderungen
freizustellen.
10 Geltungsbereich
10.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit
Vertragspartnern/Teilnehmern für Veranstaltungen der Wirtschaftsakademie, soweit in den
besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes gere-
gelt ist.
10.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als sie Regelungen in
Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der Verdingungsordnung oder anderen öffent-
lichen Richtlinien/Vorgaben entgegenstehen.
11 Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspart-
ners werden nur anerkannt, wenn die Wirtschaftsakademie ihrer Geltung schriftlich zuge-
stimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Wirtschaftsakademie den Auftrag in Kenntnis entgegen-
stehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.
12 Gerichtsstand/Streitbeilegung
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichts-
standsvereinbarung gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat.
12.2 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht
teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.